Produkt: Recht & Versicherung: Fremden Content nutzen

Recht & Versicherung: Fremden Content nutzen

In der Regel muss vor der Fremdnutzung eines Inhalts die Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden - mit einigen Ausnahmen. Zwei Experten klären auf.
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Ob Bilder, Texte, Fotos, Videos, Comics oder Zeichnungen: Viele Inhalte werden übernommen, um Präsentationen, Imagefilme oder Werbebanner zu verschönern. Vor der Fremdnutzung eines Inhalts muss der Urheber jedoch um Erlaubnis gefragt werden – mit einigen Ausnahmen.

Auf drei Seiten klären Rechtsanwalt Thomas Waetke und Versicherungsmakler Christian Raith auf!